AGB


1. Geltung der AGB 

1.1  Die Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sie werden durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung anerkannt. Vom Verkäufer erbrachte Leistungen in Form von Lieferungen mit Montage sowie Dienstleistungen sind im Sinne dieser AGB Lieferungen und Waren gleichgestellt, es sei denn, dass hierfür spezielle Bedingungen definiert sind. 

1.2  Der Verkäufer kann ohne Angabe von Gründen von Verträgen zurücktreten, falls anzunehmen ist, dass die Belieferung an den Käufer ein finanzielles Risiko für den Verkäufer birgt oder Verstöße gegen die AGB vorliegen. 

1.3  Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf eigene Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen erfolgen. Solchen Gegenbestätigungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. 

1.4  Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart und von uns schriftlich bestätigt werden. 

2. Angebot und Vertragsabschluss 

2.1  Die Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch hinsichtlich der Preisangaben und Lieferfristen. 

2.2  Technische Änderungen in Form, Farbe und Material bleiben vorbehalten. Angaben über Gewicht, Maße, Fassungsvermögen, Leistung, Farbe usw. sind nur Richtwerte. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. 

2.3  Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. 

3. Preise und Zahlungen 

3.1  Die Berechnung erfolgt aufgrund der am Liefertag gültigen Preisliste zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. 

3.2  Bei Einzelleistungsverträgen werden die ausgeführten Leistungen entsprechend den hierin festgelegten Bedingungen abgerechnet. Abrechnungsgrundlage bilden Vertrag / Aufmaß / Abnahmeprotokoll. 

3.3  Bei der Zahlungsbedingung „Zahlung mit SEPA-Lastschriftmandat“ erteilt der Käufer dem Verkäufer das Recht, den fälligen Betrag unter Beachtung einer Frist von mindestens 5 Tagen (Pre-Notification), gerechnet ab Rechnungserstellungsdatum, von seinem Konto abzubuchen. Hierzu wird der Käufer rechtzeitig - spätestens mit Erteilung der ersten Bestellung - dem Verkäufer das Lastschriftmandat schriftlich erteilen unter Angabe seiner Bankverbindung (IBAN, BIC und Bankbezeichnung). 

Die Abbuchung erfolgt unter Angabe der gestezlich vorgeschriebenen Verkäuferangaben (Mandatsreferenz = Debitoren-Nummer des Käufers, Gläubiger-Identifizierungs- nummer = DE72ZZZ00000416355) 

3.4  Bei umsatzsteuerfreien Lieferungen im Gebiet der Europäischen Union hat der Käufer die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen beizubringen. Hierzu gehört u. a. die Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer. Für die Richtigkeit der Informationen haftet der Käufer. 

3.5  Die Preise verstehen sich frei Betriebsstätte des Käufers. 

3.6  Bei Rechnungsbeträgen bis € 300,00 ohne gesetzliche Mehrwertsteuer wird ein Mindermengenzuschlag von € 15,00 pro Lieferung erhoben. 

3.7  Diskont- und Bankspesen gehen zu Lasten des Käufers. 

3.8  Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden Verzugszinsen in Höhe von 1 % pro angefangenen Monat berechnet. 

3.9  Kommt der Käufer mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen in Rückstand, so sind wir vorbehaltlich weitergehender Ansprüche zur Lieferung per Nachnahme berechtigt. Alle etwaigen Forderungen an den Käufer werden in diesem Falle sofort fällig. 

3.10  Bei Exportlieferungen gelten ebenfalls diese Geschäftsbedingungen, es sei denn, die jeweiligen Landesgepflogenheiten erfordern eine Sonderregelung. Ggf. werden zu unserer Sicherheit als Zahlungsbedingungen Vorauskasse oder unwiderrufliches Akkreditiv festgelegt. 

4. Lieferung und Leistungen 

4.1  Die Lieferungen erfolgen unter der Maßgabe, dass der Käufer bestellte Produkte nur zur Eigenverarbeitung verwendet. Ein Wiederverkauf ist nur für die dafür bestimmten Produkte zugelassen. 

4.2  Leistungen werden entsprechend den Bedingungen des Einzelleistungsvertrages erbracht. 

4.3  Ereignisse höherer Gewalt, Streiks, Aussperrungen, Rohstoffmangel, Betriebsstörun- gen, Aufruhr, Krieg und andere durch uns nicht zu vertretende Umstände berechtigen uns, die Ausführung der Aufträge ganz oder teilweise aufzuschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass dem Käufer Schadensersatzansprüche zustehen. 

4.4  Bei Leistungen setzt die Einhaltung der Termine die Erfüllung der Vertragspflichten des Käufers voraus. 

4.5  Teillieferungen sind zulässig. 

4.6  Jede Haftung für Schäden aus verspäteter und unvollständiger Lieferung wird abgelehnt. Die Regelungen von Ziffer 6 bleiben jedoch unberührt. 

4.7  Der Versand erfolgt per Frachtgut ab Lager. 

4.8  Unsere Lieferverpflichtungen haben wir mit dem Ausgang unserer Ware aus dem Lager oder mit der Übergabe an einen Spediteur erfüllt. Zu diesem Zeitpunkt geht jede Gefahr auf den Käufer über. Bei Leistungen geht jede Gefahr mit der Abnahme auf den Käufer über. 

5. Gewährleistung und Haftung 

5.1  Die Verjährung wird abweichend von der gesetzlichen Vorschrift des § 438 i.V.m. § 202 BGB auf 6 Monate ab Ablieferung beschränkt. 

5.2  Die Gewährleistung beschränkt sich auf die von uns gelieferten Produkte bzw. erbrachten Leistungen. 

5.3  Der Käufer hat die gelieferten Waren unverzüglich nach der Ablieferung durch den Verkäufer auf Mangelfreiheit zu untersuchen, wenn sich ein Mangel zeigt, dem Ver- käufer unverzüglich Anzeige zu machen. Mängelrügen oder Rügen hinsichtlich Fehl- mengen oder Falschlieferungen müssen unverzüglich und unter Angabe der Gründe erhoben werden und müssen innerhalb von 8 Tagen nach Abnahme bzw. bei verborgenen Mängeln spätestens 14 Tage nach deren Entdeckung schriftlich bei uns einge- hen. Kommt der Besteller dieser Verpflichtung nicht nach, gilt die gelieferte Ware als genehmigt. 

5.4 Für Mängel im Sinne von § 434 BGB (Erkennbare oder Verborgene) oder das Fehlen zuge- sicherter Eigenschaften leisten wir innerhalb von 6 Monaten nach Absendung der Ware, ausschließlich in der Weise Gewähr, dass wir nach unserer Wahl entweder mangelfreie Ware nachliefern oder die Ware gegen Erstattung des Kaufpreises zurücknehmen. 

Für Eigenschaften, die mit den schriftlichen Spezifikationen im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs auf den Käufer nicht erfasst sind, entfällt die Gewährleistung.

5.5 Bei Leistungen verlängert sich die Gewährleistung gemäß Ziffer 5.4 dieser AGB auf 12 Monate, sofern nicht auftragsspezifisch hierfür abweichende Bedingungen festgelegt werden. Treten während dieser Zeit Mängel auf, werden wir die mangelhafte Leistung in angemessener Frist nachbessern.

5.6 Eine Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Mangel auf unsachgemäße Behandlung oder Lagerung zurückzuführen ist oder unsere Anwendungs- oder Verarbeitungsrichtlinien und -hinweise bei der Anwendung oder Verarbeitung vom Käufer nicht beachtet worden sind. 

5.7 Die anwendungstechnische Beratung in Wort, Schrift und durch Versuche erfolgt nach dem heutigen Stand unserer und unserer Produzenten Kenntnisse. Sie befreit jedoch nicht von der eigenen Prüfung der von uns gelieferten Produkte auf deren Eignung für die beabsichtigten Verfahren und Zwecke. Anwendung, Verwendung und Verarbei- tung der Produkte erfolgen außerhalb unserer Kontrollmöglichkeiten und liegen daher ausschließlich in dem Verantwortungsbereich des Käufers. Etwa bestehende Schutzrech- te Dritter sind zu berücksichtigen. Unsere Produzenten gewährleisten die einwandfreie Qualität ihrer Produkte nach Maßgabe der allgemeinen Verkauf- und Lieferbedingungen. 

6. Begrenzung von Schadensersatzansprüchen 

Ansprüche des Geschädigten aufgrund des Produkthaftungsgesetzes bleiben von diesen Bedingungen (insbesondere von Ziffer 5.4 dieser AGB) unberührt. Im übrigen gilt der Ausschluss von Schadensersatzansprüchen innerhalb dieser AGB für vertragli- che oder außervertragliche Ansprüche, insbesondere im Hinblick auf Ziffer 5.4 und 5.5 dieser AGB sowie für Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Lieferge- genstand selbst entstanden sind (Folgeschäden), außer bei Vorsatz oder grober Fahr- lässigkeit. Die Haftungsbegrenzung gilt auch für anwendungstechnische Ratschläge und Hinweise. Soweit unsere Haftung begrenzt ist, hat uns der Käufer von etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen. 

7. Verpackung 

7.1 Die Lieferungen erfolgen einschließlich Verpackung, soweit diese nicht ausdrücklich leihweise überlassen wird. 

7.2 Leihweise zur Verfügung gestellte Packmittel sollen vom Käufer baldmöglichst fracht- frei zurückgesandt werden. 

8. Eigentumsvorbehalt 

8.1 Der Verkäufer behält sich an der gelieferten Ware das Eigentum vor, solange und soweit er aus der Geschäftsverbindung noch Zahlungsansprüche gegen den Käufer hat.

8.2 Der Käufer ist verpflichtet, den Verkäufer zu informieren, bevor er über seine eigenen Forderungen im Wege eines Factoring-Vertrages verfügt.

8.3 Der Käufer ist berechtigt, die Waren im Rahmen seines ordnungsgemäß geführten Geschäftsbetriebes zu verarbeiten/verkaufen.

8.4 Im Falle der Verarbeitung der Ware behält der Verkäufer bis zur Bezahlung offener Forderungen gegenüber dem Käufer das Eigentum bzw. Miteigentum, auch wenn durch Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung ein neues Erzeugnis hergestellt wurde und dabei verwendete Materialien dem Käufer nicht gehören. 

8.5 Wird die Vorbehaltsware des Verkäufers im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb des Käufers ohne sofortige Zahlung veräußert, so geht der Anspruch auf die Gegenleistung in Höhe des Wertes des Eigentums bzw. Miteigentumsanteils an den Verkäufer über und zwar gleich, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung veräußert wird. Eines besonderen Übertragungsaktes beim Entstehen der Forderung bedarf es nicht. Der Käufer ist zum Einzug der dem Verkäufer abgetretenen Forderung berechtigt und verpflichtet, solange der Verkäufer diese Ermächtigung nicht widerrufen hat. 

8.6 Übersteigt der Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen mehr als 25 %, dann wird der Verkäufer voll bezahlte Lieferungen nach seiner Wahl freigeben. 

8.7 Handelt der Käufer seinen Verpflichtungen zuwider, so ist der Verkäufer berechtigt, Herausgabe der Waren zu verlangen, ohne von dem Kaufvertrag zurückzutreten. Ein Recht zum Besitz der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware steht dann dem Käufer nicht mehr zu. 

8.8 Wenn Dritte ein Recht an der Vorbehaltsware behaupten oder geltend machen, ist der Käufer verpflichtet, den Verkäufer hiervon sofort zu benachrichtigen. 

8.9 Der Käufer ist verpflichtet, sobald er die Zahlungen eingestellt hat - und zwar unverzüg- lich nach Bekanntgabe der Zahlungseinstellung - dem Verkäufer eine Aufstellung über die noch vorhandenen Eigentumsvorbehaltsware, auch soweit sie verarbeitet ist, und eine Aufstellung der Forderungen an die Drittschuldner zu übersenden. 

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand 

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist: Epfendorf in Baden Württemberg/Bundesrepublik Deutschland mit den zuständigen Gerichten. Für die AGB gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 

Flexotec GmbH
Im Öschle 1 
D-78736 Epfendorf 

10. Salvatorische Klausel 

Sollte eine Bestimmung dieser AGB aus irgendeinem Grunde nichtig sein oder werden, so wird damit nicht der gesamte Vertrag, auch nicht die übrigen AGB, unwirksam. Die nichtige Bestimmung ist vielmehr durch eine solche wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der nichtigen rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.